Anmeldung für Schulanfänger*innen des Schuljahres 2025/2026
Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte/Sorgeberechtigte,
für alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind, sowie alle Kinder, die im Schuljahr 2024/25 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, beginnt am 1. August 2025 die Schulpflicht (§ 42 Abs. 1 Schulgesetz).
Sie sind als Erziehungsberechtigte*r verpflichtet, Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden, schulärztlich untersuchen und den Sprachstand feststellen zu lassen (§ 44 i.V.m. § 52 Abs. 2 Schulgesetz). Die für Sie zuständige Grundschule ist:
Grundschule am Tränkegraben, Sewanstr. 41, 10319 Berlin.
Auch wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung in der Einzugsschule vornehmen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Bitte melden Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum vom 07.10.2024 bis 18.10.2024 im Sekretariat (Raum 0.26) der genannten Schule zu folgenden Zeiten an:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Sollten Sie in dieser Zeit verhindert sein, bitte ich Sie uns per E-Mail oder per Telefon zu kontaktieren und mit uns einen Termin zu vereinbaren.
Bitte bringen Sie folgende Kopien bzw. Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Impfausweis des Kindes im Original zur Einsicht
- den Nachweis zum Personensorgerecht (Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom Jugendamt, Eheurkunde)
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
- Nachweise über Schwerbehinderung, Integrationsstatus usw.
- den Anmeldebogen für die schulärztliche Untersuchung (Schul 109), von allen Sorgeberechtigten unterschrieben (anbei)
- den ausgefüllten Erfassungsbogen unserer Schule (anbei)
- sollte nur eine sorgeberechtigte Person zur Anmeldung erscheinen, wird von der weiteren sorgeberechtigten Person eine Vollmacht benötigt (anbei)
Die Schulanmeldung kann nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgen.
Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie vermuten, dass für Ihr Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.
Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes in eine andere Grundschule wünschen, ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an unserer Grundschule zu stellen. Der Antragsvordruck ist bei uns im Sekretariat erhältlich.
Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitte ich um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 126 Abs. 1 Nr. Schulgesetz).
Für weitere Fragen zur Einschulung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Auf den Seiten des Senats für Bildung, Jugend und Familie finden Sie unter Schulanmeldung viele Antworten auf Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Sekretariat der Grundschule am Tränkegraben (11G35)